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   BVerwG, 19.10.1973 - VI B 76.73   

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BVerwG, 19.10.1973 - VI B 76.73 (https://dejure.org/1973,2054)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1973 - VI B 76.73 (https://dejure.org/1973,2054)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1973 - VI B 76.73 (https://dejure.org/1973,2054)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI B 76.73
    Denn nach der Regelung des § 34 Abs. 2 und 3 WPflG können Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Revision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) geltend gemacht werden, die Geltendmachung von Verfahrensmängeln als Grund für die Zulassung der Revision ist ausgeschlossen (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a.Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 - [NJW 1961, 2228] und BVerwGE 28, 22; s. dazu auch Bräutigam, DVBl. 1969, 394).
  • BVerwG, 20.06.1973 - VI CB 10.73

    Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI B 76.73
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß aus einem nachlässigen Betreiben des Anerkennungsverfahrens Rückschlüsse auf das Nichtvorhandensein einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Gesetzes gezogen werden können (vgl.Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG VI CB 10.73 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 206.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1973 - VI B 76.73
    Denn nach der Regelung des § 34 Abs. 2 und 3 WPflG können Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Revision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) geltend gemacht werden, die Geltendmachung von Verfahrensmängeln als Grund für die Zulassung der Revision ist ausgeschlossen (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a.Urteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG VII C 206.59 - [NJW 1961, 2228] und BVerwGE 28, 22; s. dazu auch Bräutigam, DVBl. 1969, 394).
  • BVerwG, 03.12.1973 - VI B 82.73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Für diese Rügen hätte (nur) die zulassungsfreie Verfahrensrevision zur Verfügung gestanden (vgl. BVerwGE 28, 22 sowie Beschlüsse vom 25. Mai 1973 - BVerwG VI B 43.73 - und vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI B 76.73 -).
  • BVerwG, 05.09.1975 - 6 C 35.75

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein Wehrpflichtiger, der eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, regelmäßig bestrebt ist, sein Recht auf Kriegsdienstverweigerung durchzusetzen, und daß deshalb ein nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne Nachdruck betriebenes Anerkennungsverfahren ein gewichtiges Indiz gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung ist (vgl. Urteile vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646] und vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 35.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 20] sowie Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI B 76.73 -).
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